Editionsrichtlinien
Mit der kritischen Edition der Tagebücher des Fürsten Christian II. von Anhalt-Bernburg (1599–1656) sollen neben Historikerinnen und Historikern auch Vertreterinnen und Vertreter zahlreicher weiterer Wissenschaftsdisziplinen einschließlich der Studierenden sowie durchaus eine interessierte Öffentlichkeit angesprochen werden.
Einen editorischen Ausgangspunkt für diese wissenschaftliche Ausgabe bieten die „Empfehlungen zur Edition von frühneuzeitlichen Texten” des Arbeitskreises „Editionsprobleme der Frühen Neuzeit”. Von diesen Ratschlägen wird allerdings – wie nachstehend ausgewiesen – abgewichen, wenn es der Charakter und die Besonderheiten der Quelle oder die Spezifika der digitalen Edition erfordern. Darüber hinaus betrifft diese Einschränkung all jene Fälle, wo wir eine weitgehend originalgetreue Wiedergabe der Tagebücher anstreben, um deren Qualifikation als vielsprachiges und handschriftliches Selbstzeugnis zu entsprechen.
Allen Phänomenen der Schreibung des 17. Jahrhunderts im Allgemeinen und Christians II. im Besonderen explikatorisch in den Editionsrichtlinien gerecht zu werden, würde eine Diskussion der frühneuzeitlichen Grammatik des Deutschen, vom Vokalismus und Konsonantismus bis zur Syntax, der damaligen Rechtschreibkontroversen sowie der zeitgenössischen Schreibpraktiken voraussetzen. Dies gilt in gleicher Weise für die im Tagebuch verwendeten Fremdsprachen (v. a. Französisch, ferner Latein, Italienisch, vereinzelt auch Niederländisch und Spanisch) und ist im Rahmen dieser Edition nicht zu leisten. Eine physische Beschreibung der Quelle und einen knappen Überblick über die Schreibart des Fürsten, die auf dem damaligen Stand der schriftsprachlichen Entwicklung in Deutschland basiert, bieten die Menüpunkte „Beschreibung der Quelle“ und „Schreibpraxis/Handschrift“ im Tagebuchportal.
Die Editionsrichtlinien sind dem Ziel verpflichtet, soweit wie möglich einheitliche Transkriptionsregelungen für alle von Fürst Christian II. benutzten Sprachen zu formulieren und zugleich zwischen der Treue zum Text einerseits und der Lesbarkeit und Verständlichkeit für die Benutzerinnen und Benutzer andererseits zu vermitteln. Gleichzeitig tragen sie der Notwendigkeit Rechnung, die Auszeichnungs- und Codierungsarbeiten in den Grenzen des zeitlich Machbaren zu halten. Das Regelwerk führt die wesentlichen Entscheidungen für die Transkription und die Präsentation des Textes auf.
1. Einleitung
- Kurze Einleitungen zu jedem Tagebuchjahrgang bieten unentbehrliche Informationen und eine erste Orientierung hinsichtlich der zentralen historischen Geschehnisse und Sachverhalte sowie bestimmender durchgängiger Themen des jeweiligen Text- und Zeitabschnitts.
- Parallel zu den Transkriptions- und Kommentierungsarbeiten entstehen als „work in progress” Begleittexte für das Tagebuch-Portal, welche in die Genese, die Inhalte und den Charakter der zu edierenden Quelle sowie in die Biographie ihres Autors und in ausgewählte Gebiete der anhaltischen Geschichte der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts einführen.
- Die handschriftlichen Vorlagen werden in ihrer Überlieferung unter Angabe des jeweiligen Quellennachweises mit Signaturen und Blatt- bzw. Seitenzahlen, den Papierformaten und eventuellen physischen Besonderheiten exakt beschrieben.
- Veröffentlichungen älterer Teileditionen der Tagebücher des Fürsten Christian II. von Anhalt-Bernburg werden gebührend berücksichtigt und bibliographisch erfasst.
2. Grundlegende Entscheidungen
2.1. Allgemeine Editionsrichtlinien
- Christian II. hat seine Tagebücher größtenteils eigenhändig niedergeschrieben. Passagen von Händen anderer Schreiber werden deshalb stets gekennzeichnet und möglichst identifiziert oder, da sie in der Regel von namentlich nicht eindeutig identifizierbaren Bediensteten stammen, als „unbekannt“ charakterisiert.
- Die Datierung folgt entsprechend dem Original durchgehend dem zur Entstehungszeit in Anhalt gültigen (alten) Julianischen Kalender, der dem stylus novus des Gregorianischen Kalenders um zehn Tage hinterherhinkt. Nur wo der Verfasser selbst Datumsangaben nach dem Gregorianischen Kalender macht, werden diese ebenfalls übernommen.
2.2. Zur Textgestalt
- Die Transkription folgt grundsätzlich der Schreibung des Originals. Ausnahmen und Spezifika werden nachstehend aufgeführt.
- Um die abgleichende Lektüre mit dem digitalisierten handschriftlichen Original zu erleichtern, werden die originalen Seitenwechsel in der Edition vermerkt. Zudem erfolgt die Textwiedergabe zeilengetreu, soweit dies graphisch möglich ist.
- Alle originalen Ergänzungen, Hervorhebungen und Streichungen werden in den Editionstext der Tagebücher aufgenommen und kenntlich gemacht (siehe Punkt 7.1). Ergänzungen sind in der Ausgabe durch einfache spitze Klammern dargestellt. Spätere Markierungen oder Nutzungsspuren werden hingegen ebenso ignoriert wie im archivalischen Arbeitsgang erfolgte Änderungen der Paginierung.
- Christian II. vermischt in seiner Handschrift sehr oft, selbst innerhalb einzelner Wörter, die Schrifttypen der deutschen Kurrentschrift (Fraktur) und der in lateinischen und romanischen Texten üblichen Antiqua. Lediglich für fremdsprachige Passagen verwendet er der dominierenden zeitgenössischen Praxis entsprechend in der Regel Antiqua-Buchstaben, aber auch hier finden Vermischungen der Schreibweisen statt. Die Edition verzichtet daher auf die Wiedergabe dieser Differenz zugunsten einer einheitlichen (lateinischen) Grundschrift. Die unterschiedlichen Graphien können jedoch leicht in den Digitalisaten der Tagebuch-Handschrift aufgesucht bzw. geprüft werden.
- Alle fremdsprachigen Textteile werden vollständig wiedergegeben und mit einer deutschen Übersetzung versehen. Diese ist bestrebt, die Diktion der fremdsprachigen Passagen – im Falle des Fürsten etwa eine starke Binnengliederung in Form von auffallend häufiger Kommasetzung – zu berücksichtigen, gibt aber einer sinnvollen Übersetzung in regelkonforme Sätze des heutigen Deutsch den Vorzug. Bei Sentenzen und Zitaten aus fremdsprachiger Literatur (z. B. Petrarcas Canzoniere) orientiert sich die Übersetzung an modernen, möglichst kritischen Ausgaben und Editionen, sofern diese verfügbar sind. Andernfalls wird auf zeitgenössische oder sonstige Übersetzungen zurückgegriffen.
- Offensichtliche Fehler im Text werden auch bei nicht in deutscher Sprache erscheinenden Passagen korrigiert und im Textapparat erläutert.
- Alle Herausgeberzusätze im Text erscheinen in eckigen Klammern. Unsichere Lesungen werden durch ein mit eckigen Klammern versehenes Fragezeichen „[?]”, technisch nicht darstellbare sowie unlesbare oder verlorene Textteile, die aus dem Zusammenhang nicht mehr rekonstruierbar sind, durch Auslassungspunkte „[…]” kenntlich gemacht. Letztere erläutert – wenn nötig – der Textapparat.
- Konjekturen (etwa bei Papierschäden, Tintenflecken, Buchstaben- oder Textverlust im Falz oder im Fall unleserlicher Verbesserungen) und eventuell notwendige, jedoch auf ein Mindestmaß zu beschränkende Zusätze der Bearbeiter werden ebenfalls in eckige Klammern gesetzt.
- Bei (vermeintlich) korrupten, ungewöhnlichen oder missverständlichen Wortansetzungen wird die korrekte Textwiedergabe durch ein in eckige Klammern gesetztes Ausrufungszeichen „[!]” bestätigt. Eventuell sind hierzu weitere Erklärungen im Textapparat notwendig.
- Jede Emendation bedarf der Rechtfertigung im Textapparat.
- Diakritische Zeichen erfahren eine Wiedergabe, sofern sie nicht (wie z. B. der u-Bogen über „u” und „w” oder der Doppelpunkt über „y”) als reine Lesehilfen dienen, fehlende Punkte über „i” und „j” werden dagegen stillschweigend ergänzt.
- Mit Hilfe von heute ungewöhnlichen Satzzeichen wie etwa „(: … :)” oder „:/: … :/:” abgesetzte Wörter bzw. Textpartien werden einheitlich modernisiert und in einfache runde Klammern gesetzt.
- In der Vorlage eindeutig gestrichene Satzzeichen werden stillschweigend weggelassen. Bei Änderungen der Interpunktion (z. B. Schlusspunkt zu Komma) wird nur das zuletzt intendierte Satzzeichen wiedergegeben.
- Die originalen Abkürzungszeichen bleiben lediglich bei Währungs- und Maßeinheiten unverändert (siehe Punkt 2.3). Um möglichen Missverständnissen vorzubeugen, wird der zeitgenössische Usus, Grundzahlen (Kardinalzahlen) mit Punkten zu versehen, stillschweigend übergangen; Ordnungszahlen (Ordinalzahlen) hingegen erscheinen, auch in Abweichung zur Vorlage, prinzipiell mit Punkt.
- Kustoden werden nur vermerkt, wenn sie vom Anfang der folgenden Seite inhaltlich abweichen.
2.3. Kürzel, Abkürzungen, Sonderzeichen
- Konventionelle Kürzungszeichen erfahren bei unzweifelhafter Bedeutung eine stillschweigende Auflösung. Diese Regel gilt im Einzelnen für sämtliche mit waagerechten Strichen oder einem der Tilde ähnlichen Zeichen angezeigten Kurzformen, für Kürzungen von „das” bzw. „daß” in Form eines „dz” sowie von „was” in Form eines „wz”, für Aufwärtsschleifen statt der Endung „-er”, für Abwärtsschleifen statt der Endungen „-em” und „-en”, für Nasalstriche über Vokalen, für Verdopplungsstriche über den Nasalen „m” und „n” sowie für alle zeitgenössisch gebräuchlichen Kürzel der Silben „am”, „em”, „en”, „om”, „ous”, „per”, „prae”, „pro”, „qu”, „que”, „qui”, „um”, „ur”, „us” und „ver”.
- Alle weiteren Abkürzungen, außer jene für Währungs- und Maßeinheiten, werden kursiv aufgelöst, wobei die Abkürzungszeichen der Vorlage entfallen. Mit der Ausnahme abgekürzter Personennamen, geographischer Bezeichnungen und Werktitel listet ein der Edition beigefügtes alphabetisches Verzeichnis alle durch den Fürsten verwendete Abkürzungen in möglichst originalgetreuer Wiedergabe zusammen mit ihrer jeweiligen Auflösung auf (siehe Menüpunkt „Abkürzungsverzeichnis” im Tagebuch-Portal).
- Abkürzungen von damaligen Währungs- (z. B. für Gulden) und Maßeinheiten (z. B. für Meile, Pfund, Scheffel, Wispel) sowie sämtliche Sonderzeichen (z. B. Planetensymbole für die Wochentage) bleiben im Text unverändert und werden durch mit Hilfe des Mauszeigers (Cursors) zu aktivierende Pop-up-Fenster aufgelöst und ggf. in ihrer zeitgenössischen Bedeutung erklärt.
2.4. Allgemeine Transkriptionsrichtlinien
Vgl. die Transkriptionsregeln für die verschiedenen Einzelsprachen.
- Eigennamen werden stets entsprechend der Vorlage wiedergegeben.
- Alle Abkürzungen und Kurzformen werden gemäß den unter 2.3. aufgestellten Regeln übernommen bzw. aufgelöst.
- Die Transkription hält sich beim Buchstabenbestand an die Schreibweise Christians II. Einzelsprachliche Besonderheiten sind unter den nachstehenden Ziffern 3 bis 6 geregelt. Die Buchstaben „i/I”, „j/J”, „u/U”, „v/V” und „w/W” werden nach der originalen Schreibweise transkribiert.
- Mit Ausnahme des u-Bogens über den Buchstaben „u” und „w” und des Doppelpunktes über dem Buchstaben „y” (vgl. die unter 2.2. aufgeführte Regel), die als reine Lesehilfen dienen, werden alle diakritischen Zeichen beibehalten. Vgl. dazu aber die abweichenden Richtlinien für die Edition lateinischer Texte unter Punkt 4.
- Der Bestand von Konsonanten wird gewahrt und auf Reduktionen jeglicher Art verzichtet. Dieser Grundsatz gilt auch für „s”, „ss”, „ß”, „sz” und „z”, lediglich die Differenzierung zwischen dem langen und runden „s” bleibt heutigem Gebrauch nach von dieser Regel ausgenommen.
- Die originale Groß- und Kleinschreibung wird übernommen, da zur Zeit der Tagebuchniederschrift auch dieser Bereich der Orthographie erst allmählich reguliert wurde. Bei „d”, „k”, „l”, „v”, „w” und „z”, bei denen eine intendierte Groß- oder Kleinschreibung nie oder sehr häufig nicht klar auszumachen ist, richtet sich die Wiedergabe nach der sonst in der Vorlage dominierenden Schreibkonvention. Ist eine solche nicht erkennbar, wird in diesen Zweifelsfällen mit der Ausnahme von Satzanfängen, Anredeformeln und Eigennamen der Kleinschreibung der Vorzug gegeben.
- Die Getrennt- und Zusammenschreibung folgt der Vorlage. In den relativ seltenen Fällen nicht eindeutiger Schreibungen findet die heutige Orthographie Anwendung.
- Zahlzeichen werden vorlagegetreu wiedergegeben. Nur das „m“ für „mille“ erfährt aus Darstellungsgründen eine Auflösung entsprechend der zu dem Umgang mit Abkürzungen aufgestellten Regeln und erscheint in der Transkription hinter der ursprünglich unter dem Querstrich stehenden Ziffer oder Zahl.
- Die Interpunktion des Originals bleibt unverändert, weil selbst vorsichtige Anpassungen an die heute gültige Grammatik zu Verfälschungen des Textes führen könnten. Von dieser Grundregel ausgenommen sind 1. alle in der Vorlage gestrichenen oder geänderten Satzzeichen, die gemäß der Intention des Verfassers weggelassen bzw. wiedergegeben werden, sowie 2. heute ungebräuchliche und missverständliche Zeichen (z. B. doppelte Bindestriche oder Worttrennungen), die entsprechend ihrer intendierten Funktion durch vergleichbare „moderne” Zeichen ersetzt werden.
- Sämtliche für das Textverständnis unentbehrliche und auf ein Minimum zu begrenzende Zusätze der Bearbeiter zeigen deshalb eckige Klammern an (z. B. bei Abtrennung von zwei Hauptsätzen oder von Wörtern innerhalb von Aufzählungen mit Hilfe nachträglich gesetzter Kommata, vgl. auch die Angaben unter Ziffer 2.2.).
3. Die Edition von deutschen Texten
- Die Ligaturen „Æ/æ” und „Œ/œ” (für „ae” bzw. „oe”) werden bei eingedeutschten Fremdwörtern wie „Præsident” beibehalten.
- Diakritische Zeichen werden mit den unter Punkt 2.4. behandelten Ausnahmen gewahrt. Im Falle des „y” (bei Christian II. changierend als „ij” oder ÿ” geschrieben bzw. zu lesen) bleibt zu beachten, dass es in den zeitgenössischen Grammatiken und Orthographien als sechster Vokal im deutschen Alphabet aufgefasst, in den Möglichkeiten seiner Verwendung aber deutlich, nämlich auf die mediale und finale Position im Wort eingeschränkt wird. In deutschen Wörtern erscheint deshalb die als „ij/ÿ” zu lesende Graphie als „y“.
- Die Buchstaben „i/I”, „j/J”, „u/U”, „v/V” und „w/W” werden nach der originalen Schreibweise transkribiert, da sich erst im Laufe des 17. Jahrhunderts und der sprachreformerischen Bestrebungen im Umkreis der Fruchtbringenden Gesellschaft eine distinkte Zuordnung von Graphem und Phonem durchzusetzen sowie das zierschriftliche „lange i” (nicht phonetisch, sondern graphisch zu verstehen: also nicht als lautlich gedehntes „i”, sondern als „j” geschriebenes „i”) zu verschwinden beginnt. Die Transkription hält sich beim Buchstabenbestand an die Schreibung des Fürsten, die sich – wie die vieler seiner Zeitgenossen und die gewohnheitsmäßige Praxis der meisten Druckereien – nicht auf der Höhe des zeitgenössischen Sprachausbaus bewegt, indem die Konsonanten „j”, „v” und „w” auch die Vokale „i” und „u” (und der Vokal „i” auch den Konsonanten „j”) vertreten. Der Initialbuchstabe „V” wird schon deshalb beibehalten, weil sich zur Zeit der Abfassung des Tagebuches erst allmählich eine eigene U-Majuskel etablierte.
- Im Wortinneren und im Wortauslaut wird die Kleinschreibung angewendet, ausgenommen bei durchgängigen Versalbuchstaben und im Falle möglicher besonderer Emphase (z. B. GOtt) und substantivischer Komposita (z. B. ChurSaxen). Zugunsten besserer Lesbarkeit übergeht die Transkription hier die eigene Schreibpraxis Christians II. zugunsten der üblichen zeitgenössischen Praxis.
4. Die Edition von lateinischen Texten
- Ligaturen werden mit Ausnahme von „Æ/æ” und „Œ/œ” sowie des „&” aufgelöst. Für die Endung „ii” stehendes „y” oder „ÿ” wird als „ij” transkribiert.
- Die originale Schreibweise wird unter Ausschluss der (lediglich als Lesehilfe fungierenden) diakritischen Zeichen beibehalten.
5. Die Edition von französischen, spanischen oder niederländischen Texten
- Ligaturen werden mit Ausnahme von „Æ/æ” und „Œ/œ” sowie des „&” aufgelöst.
- Die originale Schreibweise bleibt einschließlich sämtlicher diakritischer Zeichen (v. a. Cedille, Gravis, Trema) unangetastet.
6. Die Edition von italienischen Texten
- Ligaturen werden wie im Rest der Transkription aufgelöst, mit Ausnahme von „Æ/æ” und „Œ/œ” sowie des „&”.
- Fehlende Apostrophen – Fürst Christian II. setzt sie aber in großer Regelmäßigkeit – werden zum besseren Verständnis ergänzt.
- Die Schreibweise und die diakritischen Zeichen bleiben unverändert.
7. Textkritische Anmerkungen und Sacherläuterungen
- Die unentbehrlichen textkritischen Hinweise und Sachkommentare bilden zwei voneinander getrennte Apparate: der Textapparat und der Kommentar.
- Auf die Erläuterungen in den Anmerkungen wird im Text durch Exponenten in Form von Kleinbuchstaben (Textapparat) oder Zahlen (Kommentar) verwiesen.
7.1. Textapparat
Marginalien, Verbesserungen und interlineare Einfügungen werden in den Haupttext integriert. Ist die Wiedergabe solcher Passagen im laufenden Text graphisch unmöglich oder aus anderen Gründen nicht zu rechtfertigen, erscheinen sie im Textapparat. Auch Streichungen werden an ihrem originalen Ort transkribiert und als gestrichener Text ausgegeben.
7.2. Kommentar
Die Art und Weise der Kommentierung des Tagebuchtextes richtet sich nach dem zu erläuternden Gegenstand und kann in drei unterschiedlichen Formen erfolgen: 1. in der Einleitung eines Jahrgangs, 2. als Fußnote zum Text und 3. in Gestalt von mit dem Mauszeiger (Cursor) zu aktivierenden Pop-up-Fenstern.
- Heute veraltete, ungebräuchliche oder aus dem Wortschatz verschwundene deutsche Wörter, einschließlich alter Lehn- und Fremdwörter, werden mit Hilfe eines Pop-up-Fensters durch einfache Übertragung ihrer grammatischen Grundform (Infinitiv bei Verben, casus rectus bei Adjektiven und Substantiven) in heutiges Deutsch verständlich gemacht. In selteneren Fällen, in denen weitergehender Erklärungsbedarf besteht oder bei interpretationsbedürftigen Wendungen bietet der Kommentar den nötigen Aufschluss.
- Eine „Übersetzung“ ist bei allen deutschen Wörtern notwendig, die der heutige Duden (Band 1: Die deutsche Rechtschreibung) nicht enthält. Ausgenommen davon bleiben jene Fälle, bei denen die Wörter leicht aus den heutigen Wortansetzungen erschlossen werden können (z. B. bißhero/bisher; darbey/dabei; gräntzen/Grenzen; raysige/Reisige; Vmbgang/Umgang und dergleichen). Bei heute ungebräuchlichen und nicht mehr verständlichen Verschiebungen in der Wortsemantik helfen wiederum kurze Erklärungen (z. B. bei Volk für Militärtruppen, Knechte für Fußsoldaten, verdienen für vergelten usw.). Bei der im 17. Jahrhundert noch üblichen Vertauschung der Präpositionen bzw. Vorsilben „Für-” und „Vor-” (für statt vor Gericht fordern; Fürwitz statt Vorwitz, sich etwas fürnehmen statt vornehmen, fürtrefflich statt vortrefflich usw.) wird dagegen auf eine jedesmalige Worterklärung verzichtet. Textstellen mit gravierenden Verständnisschwierigkeiten grammatischer Art erklärt generell eine dazugehörige Fußnote (Kommentar).
- Zitate und wahrscheinliche Zitatanklänge werden in Form eines Kommentars mit Verweis auf den Originaltext und dessen Fundort unter Angabe der obligatorischen bibliographischen Informationen identifiziert. Dies gilt für sämtliche Werke und Textquellen, die Christian II. in seinem Tagebuch entweder explizit erwähnt (z. B. als Lektüre, bei Kauf, Empfehlungen anderer usw.) oder weitgehend wortgetreu zitiert. In der Regel muss und darf darauf verzichtet werden, die von dem Fürsten benutzte Werkausgabe exakt zu ermitteln. Die Titelansetzung erfolgt deshalb nach gängigen zeitgenössischen Publikationen, im Idealfall jedoch nach aktuellen (kritischen) Ausgaben. Die zitierten Bibelstellen werden dagegen mit der Vulgata und der Lutherbibel von 1545 verlinkt (vgl. Ziffer 8.4).
- Die Identifizierung von Personennamen, geographischen Bezeichnungen und Körperschaften erfolgt über per Mausklick abrufbare Links zu den entsprechenden Verzeichnissen (Personen-, Orts- bzw. Körperschaftsregister), die im Fall der erwähnten Personen nach Möglichkeit die für ein gutes Textverständnis notwendigen biographischen Grundinformationen enthalten. Die Lage der vorkommenden und mit Georeferenzdaten versehenen Orte wird dagegen zumeist mit Hilfe des verlinkten Portals „GeoNames“ angezeigt. Näheres dazu unter den Ziffern 8.1–8.3.
8. Register
Die vorliegende digitale Edition wurde mit vier alphabetischen Registern ausgestattet. Diese erfassen zum einen die von Christian II. erwähnten Personen, Orte und Körperschaften sowie zum anderen moderne Suchbegriffe. Bei den ersten drei genannten Registern erscheinen Eigennamen wegen ihrer Verlinkung mit den verschiedenen Fundstellen im Text in leicht modernisierter und systematisch normierter Form. Sämtliche Register einschließlich des noch hinzukommenden Bibelstellenregisters verweisen auf die einzelnen Tageseinträge, deren Umfang stark differieren kann. Für alle darüber hinaus gehenden Recherchen steht die Volltextsuche zur Verfügung.
8.1. Personenregister
Ins Personenregister werden – unabhängig von der Vollständigkeit oder Abwandlung der Namensnennung (z. B. „P. L.“ für Paulus Ludwig oder „Negromonte“ für Georg Friedrich Schwartzenberger) – alle namentlich genannten und identifizierbaren historischen Einzelpersonen, antiken Götter, Heiligen (außer bei reiner Anrufung) und mythischen bzw. literarischen Figuren aufgenommen. Anonyme Berufs- oder Standesvertreter wie Trompeter, Boten, Lakaien, Stallburschen, Köche, Dienstmägde oder Gastwirte finden deshalb keine Berücksichtigung. Ist dagegen eine namentlich unbekannte Person mit Ortsangabe (z. B. ein Würzburgischer Domherr) nicht ermittelbar, erfolgt zumindest die Aufnahme der erwähnten geographischen Zuordnung ins Ortsregister. Bei unsicheren Personenidentifikationen werden sinnvolle Alternativen in einem Kommentar aufgeführt und ggf. alle in Frage kommenden Namensträger ins Register eingetragen. Im Text vorkommende Dynastien (z. B. Jagiellonen), Fürstenhäuser (z. B. Anhalt) und Familien (z. B. Orsini), erscheinen als Personengruppen ebenfalls im Personenregister. Gänzlich unberücksichtigt bleiben unterhalb der Kommandoebene eigenständig operierender Armeen dagegen Bezeichnungen militärischer Verbände (z. B. „Bannirisches leibregiment“), die von Personennamen abgeleitet sind. Lediglich die „Kaiserlichen“ werden in adjektivischer oder substantivischer Form im Personenregister erfasst, allerdings nicht unter dem Namen des jeweiligen Reichsoberhaupts, sondern unter dem des „Hauses Österreich“, das in den Territorien der zusammengesetzten Habsburgermonarchie herrschte. Personen bürgerlicher wie adliger Herkunft werden immer unter ihrem Familiennamen registriert. Angehörige reichsfürstlicher Dynastien erscheinen unter dem Namen ihres Hauses (Anhalt, Joachim Ernst, Fürst von) oder dessen Seitenlinie (z. B. Anhalt-Bernburg, Christian I., Fürst von). Kaiser, Könige, Sultane und Päpste sind dagegen unter ihrem Vornamen (z. B. Ludwig XIII., König von Frankreich; Urban VIII., Papst) erfasst. Ehefrauen stehen sowohl unter ihrem Geburtsnamen als auch unter ihrem bzw. ihren angeheirateten Namen. Die Schreibweise von Personennamen wird möglichst nach dem heute üblichen Gebrauch vereinheitlicht.
8.2. Ortsregister
Im Ortsregister werden generell sämtliche explizit genannte und klar identifizierbare geographische Bezeichnungen (z. B. „vnsere landte“ oder „vnser Fürstenthumb“ für Fürstentum Anhalt) unter ihrem modernen Namen verzeichnet. Dazu zählen neben Ortschaften, Regionen, Naturräumen, Gewässern, Bergen, Pässen usw. auch Gebietskörperschaften – also rechtsfähige Verbände, deren hoheitliche Befugnisse räumlich abgegrenzt ist – wie Territorien und Verwaltungseinheiten (z. B. anhaltische Ämter). Einzelne Bauwerke wie Burgen, Klöster und Schlösser sowie (militärisch bedeutsame) Verteidigungsanlagen erscheinen nur dann im Ortsregister, wenn sie eigene Bezeichnungen haben, baulich getrennt außerhalb geschlossener Siedlungen liegen und aus dem Textzusammenhang eindeutig zu identifizieren sind (z. B. die Burg Anhalt im Unterharz, die Plassenburg bei Kulmbach, die Pleißenburg zu Leipzig oder die Elbeschanze an der Dessauer Brücke). Sofern jedoch eine oder auch mehrere geographische Einheiten unter einem Oberbegriff firmieren bzw. eine exakte Zuordnung nicht möglich ist, wird, der begrifflichen Unschärfe der Vorlage folgend, der heute gebräuchliche Oberbegriff genannt (z. B. Bernburg, was sowohl das Schloss Bernburg als auch die ehemals eigenständigen Teilstädte „im Tale“ und „vor dem Berge“ umfasst). Obgleich die geographische Referenz oftmals verschwimmt, erfasst das Register auch alle Adjektive (z. B. schwedisch) und Substantive (z. B. die Franzosen) mit geographischem Bezug, die auf militärische, politische und wirtschaftliche Akteure (z. B. „schwedische Armee“, „die kurbrandenburgischen Gesandten“, „Scheffel Leipziger Maß“), nicht jedoch auf rein regionale, lokale oder kulturelle Zuordnungen (z. B. „ungarischer Wein“ oder „Leipziger Kaufmann“ als allgemeine Herkunfts- bzw. Sortenangabe) verweisen (zu den „kayserlichen“ Truppen siehe Ziffer 8.1.). Eine Aufnahme von Stadtvierteln und Verkehrsbauten wie Brücken, Straßen und Wegen erfolgt dagegen grundsätzlich nicht.
8.3. Körperschaftsregister
Das Körperschaftsregister enthält geographisch nicht gebundene Personenverbände und Organisationen (z. B. geistliche und weltliche Orden), aber auch Organe von Kommunen und Territorien (z. B. Domkapitel, Landstände, landesfürstliche Beratungsgremien, Stadträte), Gerichte (z. B. Reichskammergericht), politische und militärische Bündnisse (z. B. Heilbronner Bund oder Katholische Liga) sowie alle anderen Arten fester Institutionen (z. B. Universitäten) in moderner Schreibung. Gebietskörperschaften werden demgegenüber stets im Ortsregister aufgenommen.
8.4. Bibelstellenregister
Die im Tagebuch zitierten oder lediglich mit ihrem Fundort genannten Bibelstellen verzeichnet ein eigenes, automatisch erzeugtes und fortwährend aktualisiertes Register. Es basiert auf den Ausgaben der Vulgata und der Lutherbibel von „letzter Hand“ (1545), welche beide über das Internetportal BIBLIJA.net der „United Bible Societies“ bereitgestellt werden.
8.5. Sachregister
Das Sachregister erlaubt einen inhaltlichen Zugriff auf Themen, die im Tagebuch Christians II. Bedeutung haben. Orientiert an möglichen aktuellen und künftigen Forschungsinteressen stehen den Nutzerinnen und Nutzern dafür moderne Suchbegriffe zur Verfügung. Im Editionstext unsichtbar sind die sowohl nach Sachgebieten als auch in alphabetischer Reihenfolge geordneten Schlagwörter über interaktive Stellenangaben (Tageseinträge) recherchierbar. Das Sachregister berücksichtigt dabei grundsätzlich allein jene Aufzeichnungen, die über die bloße Erwähnung eines konkreten Suchbegriffes (z. B. „Kampf“) bzw. eines diesem sinnverwandten zeitgenössischen Wortes (wie „treffen“ für „Schlacht“) hinausgehen. In begründeten Einzelfällen kann jedoch zu Gunsten einer breiteren oder konzentrierteren Erschließung des Tagebuchtextes von dieser Grundregel abgewichen werden.