Digitale Edition und Kommentierung
der Tagebücher des Fürsten
CHRISTIAN II.
von Anhalt-Bernburg (1599–1656)
 
Text
 
Beschreibung der Quelle
 
Schreibweise
 
Editionsrichtlinien
 
Abkürzungsverzeichnis

Editionsrichtlinien

Mit der kritischen Edition der Tagebücher des Fürsten Christian II. von Anhalt-Bernburg (1599–1656) sollen neben Historikerinnen und Historikern auch Vertreterinnen und Vertreter zahlreicher weiterer Wissenschaftsdisziplinen einschließlich der Studierenden sowie durchaus eine interessierte Öffentlichkeit angesprochen werden.

Einen editorischen Ausgangspunkt für diese wissenschaftliche Ausgabe bieten die „Empfehlungen zur Edition von frühneuzeitlichen Texten” des Arbeitskreises „Editionsprobleme der Frühen Neuzeit”. Von diesen Ratschlägen wird allerdings – wie nachstehend ausgewiesen – abgewichen, wenn es der Charakter und die Besonderheiten der Quelle oder die Spezifika der digitalen Edition erfordern. Darüber hinaus betrifft diese Einschränkung all jene Fälle, wo wir eine weitgehend originalgetreue Wiedergabe der Tagebücher anstreben, um deren Qualifikation als vielsprachiges und handschriftliches Selbstzeugnis zu entsprechen.

Allen Phänomenen der Schreibung des 17. Jahrhunderts im Allgemeinen und Christians II. im Besonderen explikatorisch in den Editionsrichtlinien gerecht zu werden, würde eine Diskussion der frühneuzeitlichen Grammatik des Deutschen, vom Vokalismus und Konsonantismus bis zur Syntax, der damaligen Rechtschreibkontroversen sowie der zeitgenössischen Schreibpraktiken voraussetzen. Dies gilt in gleicher Weise für die im Tagebuch verwendeten Fremdsprachen (v. a. Französisch, ferner Latein, Italienisch, vereinzelt auch Niederländisch und Spanisch) und ist im Rahmen dieser Edition nicht zu leisten. Eine physische Beschreibung der Quelle und einen knappen Überblick über die Schreibart des Fürsten, die auf dem damaligen Stand der schriftsprachlichen Entwicklung in Deutschland basiert, bieten die Menüpunkte „Beschreibung der Quelle“ und „Schreibpraxis/Handschrift“ im Tagebuchportal.

Die Editionsrichtlinien sind dem Ziel verpflichtet, soweit wie möglich einheitliche Transkriptionsregelungen für alle von Fürst Christian II. benutzten Sprachen zu formulieren und zugleich zwischen der Treue zum Text einerseits und der Lesbarkeit und Verständlichkeit für die Benutzerinnen und Benutzer andererseits zu vermitteln. Gleichzeitig tragen sie der Notwendigkeit Rechnung, die Auszeichnungs- und Codierungsarbeiten in den Grenzen des zeitlich Machbaren zu halten. Das Regelwerk führt die wesentlichen Entscheidungen für die Transkription und die Präsentation des Textes auf.

1. Einleitung

2. Grundlegende Entscheidungen

2.1. Allgemeine Editionsrichtlinien

2.2. Zur Textgestalt

2.3. Kürzel, Abkürzungen, Sonderzeichen

2.4. Allgemeine Transkriptionsrichtlinien

Vgl. die Transkriptionsregeln für die verschiedenen Einzelsprachen.

3. Die Edition von deutschen Texten

4. Die Edition von lateinischen Texten

5. Die Edition von französischen, spanischen oder niederländischen Texten

6. Die Edition von italienischen Texten

7. Textkritische Anmerkungen und Sacherläuterungen

7.1. Textapparat

Marginalien, Verbesserungen und interlineare Einfügungen werden in den Haupttext integriert. Ist die Wiedergabe solcher Passagen im laufenden Text graphisch unmöglich oder aus anderen Gründen nicht zu rechtfertigen, erscheinen sie im Textapparat. Auch Streichungen werden an ihrem originalen Ort transkribiert und als gestrichener Text ausgegeben.

7.2. Kommentar

Die Art und Weise der Kommentierung des Tagebuchtextes richtet sich nach dem zu erläuternden Gegenstand und kann in drei unterschiedlichen Formen erfolgen: 1. in der Einleitung eines Jahrgangs, 2. als Fußnote zum Text und 3. in Gestalt von mit dem Mauszeiger (Cursor) zu aktivierenden Pop-up-Fenstern.

8. Register

Die vorliegende digitale Edition wurde mit vier alphabetischen Registern ausgestattet. Diese erfassen zum einen die von Christian II. erwähnten Personen, Orte und Körperschaften sowie zum anderen moderne Suchbegriffe. Bei den ersten drei genannten Registern erscheinen Eigennamen wegen ihrer Verlinkung mit den verschiedenen Fundstellen im Text in leicht modernisierter und systematisch normierter Form. Sämtliche Register einschließlich des noch hinzukommenden Bibelstellenregisters verweisen auf die einzelnen Tageseinträge, deren Umfang stark differieren kann. Für alle darüber hinaus gehenden Recherchen steht die Volltextsuche zur Verfügung.

8.1. Personenregister

Ins Personenregister werden – unabhängig von der Vollständigkeit oder Abwandlung der Namensnennung (z. B. „P. L.“ für Paulus Ludwig oder „Negromonte“ für Georg Friedrich Schwartzenberger) – alle namentlich genannten und identifizierbaren historischen Einzelpersonen, antiken Götter, Heiligen (außer bei reiner Anrufung) und mythischen bzw. literarischen Figuren aufgenommen. Anonyme Berufs- oder Standesvertreter wie Trompeter, Boten, Lakaien, Stallburschen, Köche, Dienstmägde oder Gastwirte finden deshalb keine Berücksichtigung. Ist dagegen eine namentlich unbekannte Person mit Ortsangabe (z. B. ein Würzburgischer Domherr) nicht ermittelbar, erfolgt zumindest die Aufnahme der erwähnten geographischen Zuordnung ins Ortsregister. Bei unsicheren Personenidentifikationen werden sinnvolle Alternativen in einem Kommentar aufgeführt und ggf. alle in Frage kommenden Namensträger ins Register eingetragen. Im Text vorkommende Dynastien (z. B. Jagiellonen), Fürstenhäuser (z. B. Anhalt) und Familien (z. B. Orsini), erscheinen als Personengruppen ebenfalls im Personenregister. Gänzlich unberücksichtigt bleiben unterhalb der Kommandoebene eigenständig operierender Armeen dagegen Bezeichnungen militärischer Verbände (z. B. „Bannirisches leibregiment“), die von Personennamen abgeleitet sind. Lediglich die „Kaiserlichen“ werden in adjektivischer oder substantivischer Form im Personenregister erfasst, allerdings nicht unter dem Namen des jeweiligen Reichsoberhaupts, sondern unter dem des „Hauses Österreich“, das in den Territorien der zusammengesetzten Habsburgermonarchie herrschte. Personen bürgerlicher wie adliger Herkunft werden immer unter ihrem Familiennamen registriert. Angehörige reichsfürstlicher Dynastien erscheinen unter dem Namen ihres Hauses (Anhalt, Joachim Ernst, Fürst von) oder dessen Seitenlinie (z. B. Anhalt-Bernburg, Christian I., Fürst von). Kaiser, Könige, Sultane und Päpste sind dagegen unter ihrem Vornamen (z. B. Ludwig XIII., König von Frankreich; Urban VIII., Papst) erfasst. Ehefrauen stehen sowohl unter ihrem Geburtsnamen als auch unter ihrem bzw. ihren angeheirateten Namen. Die Schreibweise von Personennamen wird möglichst nach dem heute üblichen Gebrauch vereinheitlicht.

8.2. Ortsregister

Im Ortsregister werden generell sämtliche explizit genannte und klar identifizierbare geographische Bezeichnungen (z. B. „vnsere landte“ oder „vnser Fürstenthumb“ für Fürstentum Anhalt) unter ihrem modernen Namen verzeichnet. Dazu zählen neben Ortschaften, Regionen, Naturräumen, Gewässern, Bergen, Pässen usw. auch Gebietskörperschaften – also rechtsfähige Verbände, deren hoheitliche Befugnisse räumlich abgegrenzt ist – wie Territorien und Verwaltungseinheiten (z. B. anhaltische Ämter). Einzelne Bauwerke wie Burgen, Klöster und Schlösser sowie (militärisch bedeutsame) Verteidigungsanlagen erscheinen nur dann im Ortsregister, wenn sie eigene Bezeichnungen haben, baulich getrennt außerhalb geschlossener Siedlungen liegen und aus dem Textzusammenhang eindeutig zu identifizieren sind (z. B. die Burg Anhalt im Unterharz, die Plassenburg bei Kulmbach, die Pleißenburg zu Leipzig oder die Elbeschanze an der Dessauer Brücke). Sofern jedoch eine oder auch mehrere geographische Einheiten unter einem Oberbegriff firmieren bzw. eine exakte Zuordnung nicht möglich ist, wird, der begrifflichen Unschärfe der Vorlage folgend, der heute gebräuchliche Oberbegriff genannt (z. B. Bernburg, was sowohl das Schloss Bernburg als auch die ehemals eigenständigen Teilstädte „im Tale“ und „vor dem Berge“ umfasst). Obgleich die geographische Referenz oftmals verschwimmt, erfasst das Register auch alle Adjektive (z. B. schwedisch) und Substantive (z. B. die Franzosen) mit geographischem Bezug, die auf militärische, politische und wirtschaftliche Akteure (z. B. „schwedische Armee“, „die kurbrandenburgischen Gesandten“, „Scheffel Leipziger Maß“), nicht jedoch auf rein regionale, lokale oder kulturelle Zuordnungen (z. B. „ungarischer Wein“ oder „Leipziger Kaufmann“ als allgemeine Herkunfts- bzw. Sortenangabe) verweisen (zu den „kayserlichen“ Truppen siehe Ziffer 8.1.). Eine Aufnahme von Stadtvierteln und Verkehrsbauten wie Brücken, Straßen und Wegen erfolgt dagegen grundsätzlich nicht.

8.3. Körperschaftsregister

Das Körperschaftsregister enthält geographisch nicht gebundene Personenverbände und Organisationen (z. B. geistliche und weltliche Orden), aber auch Organe von Kommunen und Territorien (z. B. Domkapitel, Landstände, landesfürstliche Beratungsgremien, Stadträte), Gerichte (z. B. Reichskammergericht), politische und militärische Bündnisse (z. B. Heilbronner Bund oder Katholische Liga) sowie alle anderen Arten fester Institutionen (z. B. Universitäten) in moderner Schreibung. Gebietskörperschaften werden demgegenüber stets im Ortsregister aufgenommen.

8.4. Bibelstellenregister

Die im Tagebuch zitierten oder lediglich mit ihrem Fundort genannten Bibelstellen verzeichnet ein eigenes, automatisch erzeugtes und fortwährend aktualisiertes Register. Es basiert auf den Ausgaben der Vulgata und der Lutherbibel von „letzter Hand“ (1545), welche beide über das Internetportal BIBLIJA.net der „United Bible Societies“ bereitgestellt werden.

8.5. Sachregister

Das Sachregister erlaubt einen inhaltlichen Zugriff auf Themen, die im Tagebuch Christians II. Bedeutung haben. Orientiert an möglichen aktuellen und künftigen Forschungsinteressen stehen den Nutzerinnen und Nutzern dafür moderne Suchbegriffe zur Verfügung. Im Editionstext unsichtbar sind die sowohl nach Sachgebieten als auch in alphabetischer Reihenfolge geordneten Schlagwörter über interaktive Stellenangaben (Tageseinträge) recherchierbar. Das Sachregister berücksichtigt dabei grundsätzlich allein jene Aufzeichnungen, die über die bloße Erwähnung eines konkreten Suchbegriffes (z. B. „Kampf“) bzw. eines diesem sinnverwandten zeitgenössischen Wortes (wie „treffen“ für „Schlacht“) hinausgehen. In begründeten Einzelfällen kann jedoch zu Gunsten einer breiteren oder konzentrierteren Erschließung des Tagebuchtextes von dieser Grundregel abgewichen werden.

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